HFW 1.09 · BAND 1 · UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Personengesellschaften
Wenn mehrere Personen gemeinsam unternehmerisch tätig werden, können Personengesellschaften eine geeignete Rechtsform darstellen. Im Mittelpunkt stehen die beteiligten Personen, ihre Zusammenarbeit und – je nach Rechtsform – ihre persönliche Haftung.
Auf einen Blick
Das lernst Du in dieser Lektion
Du lernst die Grundidee von Personengesellschaften kennen und kannst insbesondere GbR, OHG und KG voneinander unterscheiden.
Grundprinzip verstehen
Du kannst erklären, was eine Personengesellschaft grundsätzlich kennzeichnet.
GbR und OHG unterscheiden
Du erkennst wesentliche Unterschiede zwischen beiden Gesellschaftsformen.
KG verstehen
Du kannst Komplementär und Kommanditist richtig einordnen.
Haftung beurteilen
Du verstehst, warum die Haftung bei der Rechtsformwahl besonders wichtig ist.
Grundbegriff
Was ist eine Personengesellschaft?
Mehrere Personen verbinden ihre Interessen, Ressourcen und unternehmerischen Fähigkeiten.
Bei einer Personengesellschaft schließen sich mehrere Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecks zusammen. Die beteiligten Gesellschafter stehen dabei besonders im Mittelpunkt der Unternehmensstruktur.
Typische Merkmale
Die wichtigsten Formen
GbR, OHG und KG im Überblick
Für das Handelsfachwirt-Grundwissen solltest Du diese drei Personengesellschaften sicher unterscheiden können.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Eine vergleichsweise einfache Form für den Zusammenschluss mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Zweck.
einfacher ZusammenschlussOffene Handelsgesellschaft
Eine Personengesellschaft für den gemeinsamen Betrieb eines Handelsgewerbes.
HandelsgewerbeKommanditgesellschaft
Eine Personengesellschaft mit unterschiedlichen Gesellschafterrollen und unterschiedlichen Haftungspositionen.
zwei GesellschaftertypenPersonengesellschaft 01
Die GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine grundlegende Form des Zusammenschlusses von mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck.
Mindestens zwei Personen
Mehrere Gesellschafter schließen sich zur gemeinsamen Tätigkeit zusammen.
Kein Mindestkapital
Gesetzlich ist grundsätzlich kein festes Mindestkapital vorgeschrieben.
Gesellschaftsvertrag
Die Zusammenarbeit sollte durch klare Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern geregelt werden.
Persönliche Haftung
Die Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Aktueller Begriff
eGbR
Seit 2024 begegnet Dir zusätzlich die eingetragene GbR.
Eine GbR kann in das Gesellschaftsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt sie die Bezeichnung „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ beziehungsweise eGbR.
Für bestimmte registerbezogene Rechtsgeschäfte kann die Eintragung erforderlich sein. Für das HFW-Grundverständnis genügt zunächst: GbR und eGbR sind keine zwei völlig unterschiedlichen Grundformen.
Personengesellschaft 02
Die OHG
Die offene Handelsgesellschaft ist besonders auf gemeinschaftlich betriebene Handelsunternehmen zugeschnitten.
Handelsgewerbe
Die Gesellschaft betreibt gemeinsam ein Handelsgewerbe.
Mindestens zwei
Für die OHG werden mindestens zwei Gesellschafter benötigt.
Handelsregister
Die OHG wird in das Handelsregister eingetragen.
Persönliche Haftung
Die Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich und unbeschränkt.
Vergleich
GbR und OHG nicht verwechseln
GbR
- mindestens zwei Gesellschafter
- gemeinsamer Zweck
- kein festes Mindestkapital
- grundsätzlich persönliche Haftung
- vergleichsweise einfache Struktur
- Gesellschaftsregister möglich
OHG
- mindestens zwei Gesellschafter
- Betrieb eines Handelsgewerbes
- kein festes Mindestkapital
- persönliche und unbeschränkte Haftung
- Handelsregistereintragung
- kaufmännische Unternehmensstruktur
Personengesellschaft 03
Die KG
Die Kommanditgesellschaft besitzt eine Besonderheit: Nicht alle Gesellschafter haben dieselbe Rolle und dieselbe Haftungsposition.
Komplementär
Der Komplementär ist persönlich haftender Gesellschafter und übernimmt regelmäßig die unternehmerische Führung.
Kommanditist
Der Kommanditist beteiligt sich insbesondere kapitalmäßig. Seine Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern ist grundsätzlich auf seine Haftsumme begrenzt.
Die KG-Logik
Führung und Kapital können unterschiedlich verteilt werden
01
UNTERNEHMEN
Kapitalbedarf
02
KOMPLEMENTÄR
führt Unternehmen
03
HAFTUNG
persönlich
04
KOMMANDITIST
beteiligt sich
05
KAPITAL
zusätzliche Mittel
06
WACHSTUM
Finanzierung ermöglichen
Schnellvergleich
Drei Personengesellschaften – drei Profile
Einfach zusammenarbeiten
Gut geeignet für vergleichsweise unkomplizierte Zusammenschlüsse mehrerer Personen.
Gemeinsam Handel betreiben
Klassische Personengesellschaft für ein gemeinschaftlich betriebenes Handelsgewerbe.
Führung + Kapital kombinieren
Ermöglicht unterschiedliche Rollen von persönlich haftenden und beschränkt haftenden Gesellschaftern.
Gegenüberstellung
Gemeinsam gründen: Chancen und Herausforderungen
Vorteile ↑
- mehrere Personen bringen Kapital ein
- unterschiedliche Kompetenzen kombinierbar
- Aufgaben können verteilt werden
- Verantwortung kann gemeinsam getragen werden
- größere finanzielle Basis möglich
- gegenseitige Unterstützung
Herausforderungen ↓
- Abstimmungsbedarf zwischen Gesellschaftern
- Konfliktpotenzial
- persönliche Haftung kann erheblich sein
- Gewinne müssen verteilt werden
- Ausscheiden eines Gesellschafters kann Probleme verursachen
- klare vertragliche Regelungen erforderlich
Zusammenarbeit regeln
Der Gesellschaftsvertrag
Gerade wenn mehrere Personen gemeinsam unternehmerisch tätig sind, sollten Verantwortlichkeiten und wirtschaftliche Beziehungen möglichst klar geregelt werden.
Beiträge
Wer bringt welches Kapital, Vermögen oder welche sonstigen Leistungen ein?
Geschäftsführung
Wer darf welche Entscheidungen treffen?
Gewinn & Verlust
Wie werden wirtschaftliche Ergebnisse zwischen den Gesellschaftern verteilt?
Vertretung
Wer darf die Gesellschaft nach außen vertreten?
Ausscheiden
Was geschieht, wenn ein Gesellschafter das Unternehmen verlassen möchte?
Konflikte
Wie sollen Meinungsverschiedenheiten und besondere Situationen behandelt werden?
Praxis-Check
Zwei Unternehmer gründen ein Möbelhaus
Zwei erfahrene Führungskräfte aus dem Möbelhandel möchten gemeinsam ein Einrichtungshaus eröffnen. Beide wollen Kapital einbringen und aktiv im Unternehmen arbeiten.
Kompetenzen kombinieren
Eine Person übernimmt schwerpunktmäßig Einkauf und Logistik, die andere Verkauf und Marketing.
Mehr Kapital
Beide können Eigenmittel einbringen und gemeinsam die Finanzierung aufbauen.
Persönliche Haftung
Bei einer OHG würden beide Gesellschafter grundsätzlich persönlich und unbeschränkt haften.
Entscheidungen klar regeln
Zuständigkeiten, Vertretung und Entscheidungsrechte sollten eindeutig vereinbart werden.
Variante
Ein Investor möchte Kapital beisteuern
Angenommen, eine dritte Person möchte sich finanziell beteiligen, aber nicht das operative Möbelhaus führen.
Genau hier zeigt sich die Grundidee der KG: Unternehmerische Führung und Kapitalbeteiligung können unterschiedlichen Gesellschafterrollen zugeordnet werden.
Prüfungsfalle
Personengesellschaft ≠ automatisch gleiche Haftung
GbR und OHG
Hier besteht grundsätzlich persönliche Haftung der Gesellschafter.
KG
Bei der KG muss zwischen dem persönlich haftenden Komplementär und dem grundsätzlich beschränkt haftenden Kommanditisten unterschieden werden.
Merke: Bei der KG niemals einfach sagen: „Die Gesellschafter haften beschränkt.“ Entscheidend ist immer, um welchen Gesellschaftertyp es sich handelt.
Noch wichtig
Kein Mindestkapital ≠ kein Kapitalbedarf
Nur weil bei GbR, OHG oder KG grundsätzlich kein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital vorgeschrieben ist, bedeutet das nicht, dass ein Unternehmen ohne ausreichendes Kapital gegründet werden kann.
Ein Möbelhaus benötigt beispielsweise erhebliche finanzielle Mittel für Warenbestand, Einrichtung, Miete, Personal, Lager und Marketing.
IHK-Denken
Welche Personengesellschaft passt?
In einer Prüfungsaufgabe solltest Du zunächst die Ziele und Rollen der beteiligten Personen analysieren und erst danach eine Rechtsform beurteilen.
Wie viele Personen möchten gemeinsam tätig werden?
Welche Art und welcher Umfang des Unternehmens sind geplant?
Sollen alle Beteiligten das Unternehmen aktiv führen?
Werden zusätzliche Kapitalgeber benötigt?
Welche persönlichen Haftungsrisiken sind wirtschaftlich vertretbar?
Passen GbR, OHG oder KG am besten zur beschriebenen Situation?
Merke
Personengesellschaften verbinden mehrere Personen zu gemeinsamer unternehmerischer Tätigkeit – entscheidend sind Zusammenarbeit, Geschäftsführung, Kapital und insbesondere die jeweilige Haftung.
Schnellwiederholung
HFW 1.09 in 20 Sekunden
Personengesellschaft
verbindet mehrere Personen zur gemeinsamen unternehmerischen Tätigkeit.
GbR
ist eine grundlegende und vergleichsweise einfache Form des Zusammenschlusses mehrerer Personen.
OHG
dient dem gemeinschaftlichen Betrieb eines Handelsgewerbes; die Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich und unbeschränkt.
KG
unterscheidet zwischen persönlich haftendem Komplementär und grundsätzlich beschränkt haftendem Kommanditisten.
Grundregel
Personen + Zusammenarbeit + Kapital + Führung + Haftung = Rechtsform beurteilen.
Selbsttest
Sitzt HFW 1.09?
Beantworte die Fragen zunächst selbst und öffne anschließend die Musterlösung.
1. Was versteht man grundsätzlich unter einer Personengesellschaft?
Bei einer Personengesellschaft schließen sich mehrere Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecks zusammen. Die beteiligten Gesellschafter und ihre Zusammenarbeit stehen besonders im Mittelpunkt.
2. Nenne drei wichtige Personengesellschaften.
Wichtige Beispiele sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
3. Was unterscheidet die OHG grundlegend von der GbR?
Die OHG ist auf den gemeinschaftlichen Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet und wird in das Handelsregister eingetragen. Die GbR ist die allgemeinere Form des Zusammenschlusses zu einem gemeinsamen Zweck.
4. Welche beiden Gesellschaftertypen gibt es bei der KG?
Die KG besitzt mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter, den Komplementär, sowie mindestens einen Kommanditisten mit grundsätzlich beschränkter Haftung.
5. Wie haftet ein Komplementär?
Der Komplementär ist persönlich haftender Gesellschafter und haftet grundsätzlich unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
6. Warum kann eine KG interessant sein, wenn ein Unternehmen zusätzliches Kapital benötigt?
Über Kommanditisten können zusätzliche Kapitalgeber beteiligt werden, ohne dass diese automatisch dieselbe Stellung in Geschäftsführung und Haftung wie der Komplementär erhalten.
7. Warum ist ein Gesellschaftsvertrag bei einer Personengesellschaft besonders wichtig?
Mehrere Personen müssen ihre Zusammenarbeit koordinieren. Deshalb sollten unter anderem Einlagen, Geschäftsführung, Vertretung, Gewinn- und Verlustverteilung sowie das Ausscheiden von Gesellschaftern möglichst klar geregelt werden.
8. Zwei Personen möchten gemeinsam ein größeres Möbelhaus führen. Ein dritter Investor möchte nur Kapital einbringen. Welche Personengesellschaft könnte grundsätzlich interessant sein?
Grundsätzlich könnte eine KG interessant sein, weil sie unterschiedliche Rollen ermöglicht. Ein oder mehrere Komplementäre können die unternehmerische Führung übernehmen, während sich ein Kommanditist insbesondere kapitalmäßig beteiligen kann. Ob die KG tatsächlich die beste Rechtsform ist, muss jedoch anhand aller Kriterien, insbesondere Haftung, Kapitalbedarf und Finanzierung, beurteilt werden.
