HFW 1.11 · BAND 1 · UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Haftung
Wer muss für Schulden und Verpflichtungen eines Unternehmens einstehen? Die Antwort hängt wesentlich von der Rechtsform ab. Genau deshalb gehört die Haftung zu den wichtigsten Kriterien bei der Rechtsformwahl.
Auf einen Blick
Das lernst Du in dieser Lektion
Du lernst die grundlegenden Haftungsunterschiede wichtiger Rechtsformen kennen und kannst beurteilen, warum Haftungsrisiken bei unternehmerischen Entscheidungen eine zentrale Rolle spielen.
Haftung verstehen
Du kannst erklären, was unter unternehmerischer Haftung grundsätzlich verstanden wird.
Haftungsarten unterscheiden
Du kannst persönliche und beschränkte Haftungsstrukturen voneinander unterscheiden.
Rechtsformen vergleichen
Du kannst Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH, UG und AG haftungsbezogen einordnen.
Risiken beurteilen
Du kannst die Haftung auf eine konkrete betriebliche Entscheidung anwenden.
Definition
Was bedeutet Haftung?
Vereinfacht geht es um die Frage: Wer muss für eine Verpflichtung einstehen?
Haftung bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen für bestehende Verbindlichkeiten beziehungsweise bestimmte rechtliche Verpflichtungen einstehen muss.
Für die Rechtsformwahl besonders wichtig
Unternehmerisches Risiko
Haftung verbindet Rechtsform und wirtschaftliches Risiko
Unternehmen schließen Verträge, kaufen Waren, beschäftigen Mitarbeiter, nehmen Kredite auf und können Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sein. Daraus entstehen wirtschaftliche Verpflichtungen.
Lieferanten
Eingekaufte Waren und Dienstleistungen müssen bezahlt werden.
VerbindlichkeitenFinanzierung
Kredite verursachen Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen.
FremdkapitalVerträge
Miet-, Kauf-, Arbeits- und andere Verträge begründen rechtliche Verpflichtungen.
VertragSchäden
Unter bestimmten Voraussetzungen können Schadensersatzansprüche entstehen.
SchadenMitarbeiter
Löhne, Gehälter und weitere Verpflichtungen müssen erfüllt werden.
PersonalStaat
Auch steuerliche und andere gesetzliche Verpflichtungen können entstehen.
VerpflichtungenGrundunterscheidung
Persönliche oder beschränkte Haftung?
Persönliche Haftung
Neben dem betrieblichen Vermögen kann grundsätzlich auch persönliches beziehungsweise privates Vermögen eines Unternehmers oder Gesellschafters betroffen sein.
- Einzelunternehmen
- GbR-Gesellschafter
- OHG-Gesellschafter
- Komplementär einer KG
Haftung auf Gesellschaftsebene
Bei Kapitalgesellschaften haftet für Gesellschaftsverbindlichkeiten grundsätzlich die Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen.
- GmbH
- UG (haftungsbeschränkt)
- AG
Schnellvergleich
Die wichtigsten Rechtsformen auf einen Blick
Einzelunternehmen
Der Unternehmer haftet grundsätzlich unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen.
persönliche HaftungGbR
Die Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich als Gesamtschuldner für Gesellschaftsverbindlichkeiten.
persönlich + gesamtschuldnerischOHG
Die Gesellschafter haften persönlich als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
persönlich + gesamtschuldnerischKG
Hier muss zwischen Komplementär und Kommanditist unterschieden werden.
unterschiedliche HaftungGmbH / UG
Für Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet den Gläubigern grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen.
GesellschaftsvermögenAktiengesellschaft
Auch bei der AG haftet den Gläubigern für Gesellschaftsverbindlichkeiten grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen.
GesellschaftsvermögenPersönliche Haftung
Einzelunternehmen
Unternehmer und Unternehmen sind hier haftungsbezogen besonders eng miteinander verbunden.
Der Einzelunternehmer haftet grundsätzlich unbeschränkt und unmittelbar mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen.
Genau deshalb muss bei einem Einzelunternehmen besonders geprüft werden, welche finanziellen Verpflichtungen und Schadensrisiken aus dem Geschäftsmodell entstehen können.
Schlüsselbegriff
Gesamtschuldnerische Haftung
Bei GbR und OHG ist ein Begriff besonders wichtig: Die Gesellschafter haften gegenüber Gläubigern grundsätzlich als Gesamtschuldner.
Forderung
Die Gesellschaft schuldet beispielsweise einem Lieferanten 60.000 Euro.
Gläubiger
Der Gläubiger kann sich im gesetzlichen Rahmen wegen der Forderung an einen persönlich haftenden Gesellschafter halten.
Interner Ausgleich
Wie die Belastung anschließend intern zwischen den Gesellschaftern verteilt wird, ist eine andere Frage.
Für die Prüfung entscheidend: „Gemeinsam haften“ bedeutet nicht automatisch, dass jeder Gläubiger immer nur einen rechnerisch gleichen Anteil verlangen könnte.
Sonderfall KG
Zwei Gesellschaftertypen – zwei Haftungspositionen
Komplementär
Der Komplementär ist persönlich haftender Gesellschafter und haftet grundsätzlich unbeschränkt.
Kommanditist
Der Kommanditist haftet gegenüber Gläubigern grundsätzlich bis zur Höhe seiner Haftsumme. Soweit die vereinbarte Einlage geleistet ist, ist diese unmittelbare Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
KG-Merkschema
Bei der KG immer zuerst nach der Person fragen
01
KG
Rechtsform erkennen
02
PERSON
Gesellschafter bestimmen
03
KPL?
Komplementär prüfen
04
KDT?
Kommanditist prüfen
05
UMFANG
Haftung bestimmen
06
ANTWORT
differenziert formulieren
Kapitalgesellschaften
GmbH, UG und AG: Die Gesellschaft haftet
Hier besteht eine deutlich stärkere rechtliche Trennung zwischen Gesellschaft und Anteilseignern als beim Einzelunternehmen.
GmbH
Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet den Gesellschaftsgläubigern grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen.
UG (haftungsbeschränkt)
Als GmbH-Variante folgt sie grundsätzlich derselben Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern.
Aktiengesellschaft
Für die Verbindlichkeiten der AG haftet den Gläubigern grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen.
Wichtig verstehen
Haftungsbeschränkung schützt nicht vor wirtschaftlichem Verlust
Haftungsbegrenzung
Für normale Gesellschaftsverbindlichkeiten besteht grundsätzlich eine Trennung zwischen Gesellschaft und privatem Vermögen der Anteilseigner.
- Gesellschaft besitzt eigenes Vermögen
- Gesellschaft ist Vertragspartner
- Gläubiger greifen grundsätzlich auf Gesellschaftsvermögen zu
Wirtschaftliches Risiko bleibt
Die Anteilseigner können ihr in die Gesellschaft investiertes Kapital trotzdem verlieren.
- Einlagen können wirtschaftlich verloren gehen
- Unternehmenswert kann auf null sinken
- persönliche Bürgschaften können zusätzliche Risiken schaffen
- eigene Pflichtverletzungen können gesonderte Folgen haben
Prüfungsfalle
Innenverhältnis ≠ Außenverhältnis
Innenverhältnis
Gesellschafter können untereinander vereinbaren, wie Kosten, Risiken oder wirtschaftliche Belastungen verteilt werden sollen.
Außenverhältnis
Eine interne Vereinbarung beseitigt bei GbR oder OHG grundsätzlich nicht die gesetzliche persönliche Haftung gegenüber Gläubigern.
Merke: „Wir haben untereinander vereinbart, dass Gesellschafter A nicht haftet“ schützt A nicht automatisch gegenüber einem außenstehenden Gläubiger.
Prüfungsfalle 2
GmbH ≠ niemals persönliche Haftung
Die Aussage „Bei einer GmbH kann eine Person niemals persönlich haften“ ist zu pauschal.
Richtig ist: Für normale Verbindlichkeiten der GmbH haftet grundsätzlich die Gesellschaft mit ihrem Vermögen. Davon zu unterscheiden sind beispielsweise separat übernommene persönliche Verpflichtungen oder eigene Pflichtverletzungen.
Praxis-Check
Unser Möbelhaus bestellt Waren für 300.000 Euro
Ein Möbelhaus bestellt eine große neue Kollektion. Kurz danach brechen die Umsätze ein. Die Rechnung des Lieferanten kann nicht vollständig bezahlt werden.
Persönliches Vermögen betroffen
Führt der Inhaber das Möbelhaus als Einzelunternehmen, haftet er grundsätzlich auch mit seinem Privatvermögen für die betrieblichen Verbindlichkeiten.
Gesellschafter haften persönlich
Bei einer OHG haften die Gesellschafter gegenüber den Gläubigern grundsätzlich persönlich als Gesamtschuldner.
Rolle entscheidet
Beim Komplementär und Kommanditisten gelten unterschiedliche Haftungsregeln.
Gesellschaft als Schuldnerin
Hat die GmbH den Vertrag abgeschlossen, haftet für die Gesellschaftsverbindlichkeit grundsätzlich das Vermögen der GmbH.
Die wirtschaftliche Situation ist dieselbe – die haftungsrechtlichen Folgen können je nach Rechtsform jedoch erheblich unterschiedlich sein.
Rechtsformwahl
Je höher das Risiko, desto wichtiger die Haftungsfrage
Investitionshöhe
Wie viel Kapital wird im Unternehmen eingesetzt?
Verbindlichkeiten
Wie hoch können Kredite, Warenkredite und andere Verpflichtungen werden?
Schadensrisiko
Welche finanziellen Schäden könnten aus der Tätigkeit entstehen?
Risikobereitschaft
Welches persönliche wirtschaftliche Risiko sind die Beteiligten bereit zu tragen?
IHK-Denken
So löst Du eine Haftungsaufgabe
Bei einer Haftungsfrage solltest Du niemals sofort mit einer pauschalen Aussage beginnen. Gehe systematisch vor.
Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH, UG oder AG?
Inhaber, Gesellschafter, Komplementär, Kommanditist oder Gesellschaft?
Um welche unternehmerische Verpflichtung geht es?
Persönlich, unbeschränkt, beschränkt oder Gesellschaftsvermögen?
Gibt es bei der Rechtsform unterschiedliche Gesellschafterrollen oder weitere Verpflichtungen?
Wer haftet grundsätzlich und welches Vermögen kann betroffen sein?
Merke
Bei jeder Haftungsfrage zuerst die Rechtsform und die beteiligte Person bestimmen – erst danach lässt sich sagen, wer mit welchem Vermögen haftet.
Schnellwiederholung
HFW 1.11 in 20 Sekunden
Einzelunternehmen
Der Inhaber haftet grundsätzlich unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen.
GbR und OHG
Die Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich als Gesamtschuldner.
KG
Der Komplementär haftet grundsätzlich persönlich und unbeschränkt. Beim Kommanditisten gelten besondere Haftungsgrenzen.
GmbH, UG und AG
Für Gesellschaftsverbindlichkeiten haftet grundsätzlich die Gesellschaft mit ihrem Vermögen.
Grundschema
Rechtsform → Person → Verpflichtung → Haftungsumfang → betroffenes Vermögen.
Selbsttest
Sitzt HFW 1.11?
Beantworte die Fragen zunächst selbst und öffne anschließend die Musterlösung.
1. Was bedeutet Haftung im unternehmerischen Zusammenhang?
Haftung bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen für bestehende Verbindlichkeiten beziehungsweise bestimmte rechtliche Verpflichtungen einstehen muss.
2. Wie haftet ein Einzelunternehmer grundsätzlich?
Der Einzelunternehmer haftet grundsätzlich unbeschränkt und unmittelbar mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen.
3. Wie haften die Gesellschafter einer OHG grundsätzlich?
Die OHG-Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Gläubigern grundsätzlich persönlich als Gesamtschuldner.
4. Welcher wichtige Unterschied besteht zwischen Komplementär und Kommanditist?
Der Komplementär ist persönlich haftender Gesellschafter und haftet grundsätzlich unbeschränkt. Der Kommanditist haftet gegenüber den Gläubigern grundsätzlich bis zur Höhe seiner Haftsumme; soweit seine vereinbarte Einlage geleistet ist, ist diese unmittelbare Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
5. Wie ist die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten bei einer GmbH grundsätzlich geregelt?
Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet gegenüber den Gesellschaftsgläubigern grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen.
6. Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?
Vereinfacht bedeutet sie, dass ein Gläubiger sich wegen einer Forderung nicht zwingend nur anteilig an jeden Gesellschafter halten muss. Die interne Verteilung zwischen den Gesellschaftern ist davon zu unterscheiden.
7. Warum bedeutet eine GmbH nicht automatisch völlige Risikofreiheit?
Gesellschafter können ihr in die Gesellschaft investiertes Kapital verlieren. Zusätzlich können beispielsweise separat übernommene persönliche Verpflichtungen wie Bürgschaften oder eigene Pflichtverletzungen weitere Risiken begründen.
8. Zwei OHG-Gesellschafter vereinbaren intern, dass einer von ihnen für Unternehmensschulden nicht haften soll. Ist damit dessen Haftung gegenüber Gläubigern automatisch ausgeschlossen?
Nein. Eine entgegenstehende interne Vereinbarung beseitigt gegenüber den Gläubigern grundsätzlich nicht die gesetzliche persönliche Haftung des OHG-Gesellschafters.
9. Unser Möbelhaus hat hohe Warenbestände, Kredite und langfristige Mietverpflichtungen. Warum ist die Haftungsfrage bei der Rechtsformwahl besonders wichtig?
Mit zunehmenden finanziellen Verpflichtungen steigt das mögliche wirtschaftliche Schadensausmaß. Deshalb muss geprüft werden, ob die Beteiligten persönlich und unbeschränkt haften sollen oder ob eine Gesellschaftsstruktur mit grundsätzlich begrenzter Gesellschafterhaftung besser zu den Unternehmensrisiken passt.
