1. Mineralwasser
Herkunft:
Das Wasser stammt aus unterirdischen Quellen, die in der Regel direkt und naturbelassen abgefüllt werden. Es wird ohne nachträgliche Behandlung abgefüllt, um seine ursprüngliche Zusammensetzung zu erhalten.
Mineralstoffgehalt:
Mineralwasser weist einen definierten, oft höheren und konstanten Mineralstoffgehalt auf. Die Werte werden regelmäßig kontrolliert, sodass Verbraucher stets wissen, welche Mineralien (z. B. Calcium, Magnesium, Natrium) enthalten sind.
Besonderheiten:
- Kann natürlich kohlensäurehaltig (sprudelnd) oder still sein.
- Wird streng nach der Mineralwasserverordnung (MinWasserV) abgefüllt.
- Der Mindestgehalt an gelösten Stoffen ist gesetzlich festgelegt.
Gesetzliche Regelungen:
Mineralwasser unterliegt der Mineralwasserverordnung (MinWasserV), die u. a. die Herkunft, Abfüllung, Kennzeichnung und den Mineralstoffgehalt regelt.
2. Quellwasser
Herkunft:
Quellwasser stammt ebenfalls aus natürlichen unterirdischen Quellen, allerdings unterliegt es nicht immer den strengen Vorgaben der Mineralwasserverordnung.
Mineralstoffgehalt:
- Der Mineralstoffgehalt kann variieren und liegt oft unter dem von klassischem Mineralwasser.
- Es wird dennoch auf die Natürlichkeit und Unversehrtheit geachtet.
Besonderheiten:
- Wird meist ohne künstliche Zusätze abgefüllt.
- Oft in Regionen mit rein natürlichen Wasservorkommen abgefüllt.
- Kennzeichnung und Kontrolle erfolgen nach speziellen, meist weniger strengen Regelungen.
Gesetzliche Regelungen:
Quellwasser unterliegt speziellen, aber weniger strikten gesetzlichen Bestimmungen als Mineralwasser.
3. Tafelwasser
Herkunft:
Tafelwasser ist in vielen Fällen eine Mischung, bei der Mineralwasser – manchmal auch Quellwasser – mit aufbereitetem Leitungswasser kombiniert wird.
Mineralstoffgehalt:
- Der Mineralstoffgehalt ist oft variabler und liegt in der Regel unter dem von Mineralwasser.
- Die Zusammensetzung kann angepasst werden, um ein einheitliches Produkt zu erzielen.
Besonderheiten:
- Wird häufig in der Gastronomie oder als Tischwasser angeboten.
- Zusatzstoffe (wie Kohlensäure) können unter strengen Vorgaben hinzugefügt werden.
Gesetzliche Regelungen:
Tafelwasser unterliegt einer eigenen Verordnung, die sich insbesondere auf die Zusammensetzung und die Zulassung von Zusatzstoffen bezieht.
4. Heilwasser
Herkunft:
Heilwasser stammt aus speziellen Quellen, die von Natur aus eine bestimmte, therapeutisch relevante Mineralstoffzusammensetzung aufweisen.
Mineralstoffgehalt:
- Besondere Zusammensetzung: Häufig in einer Konzentration vorhanden, die heilkundlich wirksam sein soll.
- Es enthält oft Elemente, die positive Effekte auf bestimmte Gesundheitszustände haben können.
Besonderheiten:
- Wird vor allem im Rahmen der Balneotherapie und anderer naturheilkundlicher Anwendungen eingesetzt.
- Es muss wissenschaftlich nachgewiesen sein, dass die spezifischen Inhaltsstoffe zu einer gesundheitsfördernden Wirkung führen.
Gesetzliche Regelungen:
Die Nutzung und Kennzeichnung von Heilwasser wird durch die Heilwässerverordnung geregelt.
5. Leitungswasser
Herkunft:
Leitungswasser stammt aus der öffentlichen Wasserversorgung. Es wird aus Grundwasser, Oberflächenwasser oder Quellen gewonnen und umfassend aufbereitet.
Mineralstoffgehalt:
- Regional sehr unterschiedlich.
- Die Zusammensetzung variiert je nach geologischen Gegebenheiten und der Wasseraufbereitung.
- Es muss jedoch die strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen.
Besonderheiten:
- Steht für die tägliche Trinkwasserversorgung zur Verfügung.
- Wird regelmäßig kontrolliert und ist hygienisch aufbereitet.
- Oft weniger Mineralien als Mineralwasser, kann aber je nach Region auch verhältnismäßig „hart“ sein.
Gesetzliche Regelungen:
Das Trinkwasser unterliegt der Trinkwasserverordnung, die höchste Qualitäts- und Hygienestandards garantiert.