Personalauswahlprozess + Übungsaufgaben
August 31, 2025Personaleinstellung und Onboarding + Übungsaufgaben
August 31, 2025Rechtliche Rahmenbedingungen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das AGG ("Antidiskriminierungsgesetz") verbietet die Benachteiligung von Bewerbern und Mitarbeitern aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Dies hat direkte Konsequenzen für den gesamten Auswahlprozess:
- Stellenanzeigen müssen diskriminierungsfrei formuliert sein (z.B. durch den Zusatz "m/w/d").
Fragen im Vorstellungsgespräch nach den geschützten Merkmalen sind unzulässig. Dazu gehören die "Klassiker": Frage nach Schwangerschaft, Familienplanung, Parteizugehörigkeit oder Religion. Ein Bewerber hat hier ein "Recht zur Lüge".
Infografik
Fairness im Fokus
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Bewerbungsprozess
Grundlage für Chancengleichheit
Das AGG, auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, schafft den rechtlichen Rahmen für einen fairen und diskriminierungsfreien Auswahlprozess. Es schützt Bewerber und Mitarbeiter vor Benachteiligung aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale.
Die 6 geschützten Merkmale des AGG
Ethnische Herkunft
Geschlecht
Religion & Weltanschauung
Behinderung
Alter
Sexuelle Identität
Auswirkung auf Stellenanzeigen
Die Formulierung von Stellenanzeigen ist der erste Berührungspunkt mit Bewerbern und muss daher absolut neutral sein. Der Zusatz "(m/w/d)" für "männlich/weiblich/divers" ist zum Standard geworden, um eine geschlechtsneutrale Ansprache zu gewährleisten.
❌Falsch
"Wir suchen einen engagierten Projektmanager für unser Team."
✔️Richtig
"Wir suchen einen engagierten Projektmanager (m/w/d)."
Unzulässige Fragen im Interview
Im Vorstellungsgespräch sind Fragen zu den geschützten Merkmalen tabu. Die Grafik zeigt die häufigsten unzulässigen Themenbereiche.
Das "Recht zur Lüge"
Stellt ein Arbeitgeber eine unzulässige Frage (z.B. "Planen Sie, in naher Zukunft Kinder zu bekommen?"), hat der Bewerber das Recht, darauf bewusst die Unwahrheit zu sagen. Dies hat keine rechtlichen Konsequenzen, da die Frage niemals hätte gestellt werden dürfen.
Übungsaufgaben
Übungsaufgaben: Das AGG im Bewerbungsprozess
Frage 1 von 5