Infografik
Der Weg zur rechtssicheren Kündigung
Ein visueller Leitfaden zum Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und den wesentlichen Schritten bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Fundament: Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Das KSchG ist der zentrale Schutzwall für Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Sein Schutz greift jedoch nur, wenn zwei wesentliche Voraussetzungen im Betrieb erfüllt sind.
Mehr als 10 Arbeitnehmer
Der Betrieb muss in der Regel mehr als zehn vollzeitäquivalente Arbeitnehmer beschäftigen.
Länger als 6 Monate beschäftigt
Das Arbeitsverhältnis des betroffenen Mitarbeiters muss die sechsmonatige Wartezeit überschritten haben.
Sind beide Bedingungen erfüllt, muss jede ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein.
Die 3 Säulen der Rechtfertigung
Das Gesetz lässt nur drei Kategorien von Gründen zu, die eine Kündigung sozial rechtfertigen können. Eine Kündigung muss sich eindeutig einem dieser Gründe zuordnen lassen, um vor Gericht Bestand zu haben.
- Verhaltensbedingt: Basiert auf einem steuerbaren, pflichtwidrigen Verhalten des Arbeitnehmers.
- Personenbedingt: Liegt in den nicht steuerbaren Eigenschaften oder Fähigkeiten der Person.
- Betriebsbedingt: Ergibt sich aus dringenden betrieblichen Erfordernissen.
Verteilung der Kündigungsgründe
Prozess-Checkliste: Die verhaltensbedingte Kündigung
Eine verhaltensbedingte Kündigung erfordert einen sorgfältig dokumentierten und rechtlich einwandfreien Prozess. Die folgenden fünf Schritte sind entscheidend für die Wirksamkeit.
Sachverhaltsaufklärung
Lückenlose und beweisbare Dokumentation des Fehlverhaltens. Die Beweislast liegt vollständig beim Arbeitgeber.
Verhältnismäßigkeitsprüfung
Prüfung, ob eine vorherige, einschlägige Abmahnung als milderes Mittel erfolgt ist. Die Abmahnung muss eine Rüge- und Warnfunktion erfüllen.
Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG)
Vollständige Information des Betriebsrats über die Kündigungsabsicht und -gründe. Ohne korrekte Anhörung ist die Kündigung unwirksam.
Zugang der Kündigung
Das Kündigungsschreiben muss dem Arbeitnehmer nachweisbar und im Original mit Originalunterschrift zugehen (§ 623 BGB).
Einhaltung der Kündigungsfrist
Korrekte Berechnung und Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Frist (§ 622 BGB).
Gesetzliche Kündigungsfristen
Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers, wie in § 622 BGB festgelegt.
Weitere Beendigungsgründe
Neben der Kündigung gibt es weitere Wege, auf denen ein Arbeitsverhältnis enden kann.
Aufhebungsvertrag
Eine zweiseitige Vereinbarung, die das Verhältnis einvernehmlich beendet. Achtung: Kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
Ablauf einer Befristung
Ein wirksam befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Formvorschrift: Schriftform
Jede Kündigung und jeder Aufhebungsvertrag ist nur mit Originalunterschrift auf Papier gültig. Eine E-Mail oder mündliche Aussage ist unwirksam.
