Zoll- und Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
Dieser Teil fokussiert auf die regulatorischen Hürden beim Warenimport in die EU, insbesondere nach Deutschland.
Der Importprozess: Von der Anmeldung bis zur Freigabe
Die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern ist ein streng regulierter Prozess, der in Deutschland weitgehend digital über das IT-System ATLAS abgewickelt wird.
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ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System): Das zentrale IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung. Es ermöglicht die elektronische Abwicklung von der Anmeldung bis zum Einfuhrabgabenbescheid. Unternehmen können über zertifizierte Software oder die kostenlose Internetzollanmeldung (IZA) teilnehmen oder einen Dienstleister (z.B. Spediteur) beauftragen.
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TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Union): Die zentrale Online-Datenbank der EU-Kommission, die alle zolltariflichen und handelspolitischen Maßnahmen enthält. Jede Ware wird über eine 10-stellige Warennummer (TARIC-Code) identifiziert. Dieser Code bestimmt Zollsätze, Zollpräferenzen, Antidumpingzölle sowie eventuelle Verbote und Beschränkungen.
Detaillierter Ablauf einer Zollanmeldung
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Vorbereitung: Beschaffung aller Dokumente (Handelsrechnung, Transportpapiere etc.), Ermittlung der korrekten Zolltarifnummer und Besitz einer gültigen EORI-Nummer.
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Gestellung und Anmeldung: Die Ware wird einer Zollstelle physisch zur Verfügung gestellt ("gestellt") und gleichzeitig elektronisch über ATLAS angemeldet.
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Annahme und Überprüfung: Die Zollstelle prüft die Anmeldung und entscheidet, ob eine Dokumentenprüfung oder eine physische Beschau der Ware notwendig ist.
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Festsetzung der Abgaben: Die Zollstelle berechnet die Einfuhrabgaben (Zoll, EUSt) und erstellt den Einfuhrabgabenbescheid.
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Überlassung der Ware: Nach Bezahlung (oder Sicherstellung) der Abgaben wird die Ware zollrechtlich "überlassen" und kann vom Importeur frei verfügt werden.
Berechnung und Entrichtung von Einfuhrabgaben
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Ermittlung des Zollwerts: Dies ist die Bemessungsgrundlage für den Zoll. In der Regel ist es der Transaktionswert (Rechnungspreis) plus Hinzurechnungen wie Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens in die EU.
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Berechnung des Zollbetrags: Der Zollsatz wird aus dem TARIC entnommen.
Zollbetrag=Zollwert×Zollsatz
Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): Die EUSt entspricht der nationalen Mehrwertsteuer (in Deutschland 19 % oder 7 %). Ihre Bemessungsgrundlage ist breiter gefasst:
BemessungsgrundlageEUSt=Zollwert+Zollbetrag+Befo¨rderungskosteninnerhalb der EU+ggf. weitere Verbrauchssteuern
Für die meisten Unternehmen ist die gezahlte EUSt ein durchlaufender Posten, da sie als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.
Infografik
Zoll & Steuern: Der Weg Ihrer Ware in die EU
Ein Leitfaden zu den regulatorischen Rahmenbedingungen beim Warenimport nach Deutschland.
Digitale Abwicklung: Die Kernsysteme
Die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern ist ein streng regulierter Prozess, der in Deutschland fast vollständig digital abläuft. Zwei Systeme sind dabei von zentraler Bedeutung.
ATLAS 💻
Das Automatisierte Tarif- und Lokale Zoll-Abwicklungs-System ist das zentrale IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung für die komplette elektronische Abwicklung.
TARIC 📚
Der Integrierte Tarif der Europäischen Union ist die zentrale Datenbank, die über einen 10-stelligen Code Zollsätze und alle weiteren Maßnahmen für jede Ware festlegt.
Ablauf einer Zollanmeldung in 5 Schritten
Vorbereitung
Dokumente beschaffen, Zolltarifnummer ermitteln.
Gestellung
Ware physisch bereitstellen und via ATLAS anmelden.
Überprüfung
Zoll prüft Anmeldung und entscheidet über Beschau.
Festsetzung
Berechnung der Abgaben und Erstellung des Bescheids.
Überlassung
Nach Zahlung wird die Ware freigegeben.
Zusammensetzung der Einfuhrumsatzsteuer
Die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist umfassender als der reine Warenwert. Sie baut auf dem Zollwert auf und inkludiert weitere Kosten, was sie zur größten Abgabenposition macht.
Beispielrechnung: Kostenaufschlüsselung
Eine Beispielkalkulation zeigt, wie sich die Gesamtkosten aus dem ursprünglichen Warenwert, dem Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer zusammensetzen. Die EUSt hat oft den größten Anteil.
Wichtige Kennzahlen in Deutschland
Für die meisten Unternehmen ist die gezahlte EUSt ein durchlaufender Posten, da sie als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden kann. Die Sätze entsprechen der nationalen Mehrwertsteuer.