1. Mineralwasser

Herkunft:
Das Wasser stammt aus unterirdischen Quellen, die in der Regel direkt und naturbelassen abgefüllt werden. Es wird ohne nachträgliche Behandlung abgefüllt, um seine ursprüngliche Zusammensetzung zu erhalten.

Mineralstoffgehalt:
Mineralwasser weist einen definierten, oft höheren und konstanten Mineralstoffgehalt auf. Die Werte werden regelmäßig kontrolliert, sodass Verbraucher stets wissen, welche Mineralien (z. B. Calcium, Magnesium, Natrium) enthalten sind.

Besonderheiten:

  • Kann natürlich kohlensäurehaltig (sprudelnd) oder still sein.
  • Wird streng nach der Mineralwasserverordnung (MinWasserV) abgefüllt.
  • Der Mindestgehalt an gelösten Stoffen ist gesetzlich festgelegt.

Gesetzliche Regelungen:
Mineralwasser unterliegt der Mineralwasserverordnung (MinWasserV), die u. a. die Herkunft, Abfüllung, Kennzeichnung und den Mineralstoffgehalt regelt.


2. Quellwasser

Herkunft:
Quellwasser stammt ebenfalls aus natürlichen unterirdischen Quellen, allerdings unterliegt es nicht immer den strengen Vorgaben der Mineralwasserverordnung.

Mineralstoffgehalt:

  • Der Mineralstoffgehalt kann variieren und liegt oft unter dem von klassischem Mineralwasser.
  • Es wird dennoch auf die Natürlichkeit und Unversehrtheit geachtet.

Besonderheiten:

  • Wird meist ohne künstliche Zusätze abgefüllt.
  • Oft in Regionen mit rein natürlichen Wasservorkommen abgefüllt.
  • Kennzeichnung und Kontrolle erfolgen nach speziellen, meist weniger strengen Regelungen.

Gesetzliche Regelungen:
Quellwasser unterliegt speziellen, aber weniger strikten gesetzlichen Bestimmungen als Mineralwasser.


3. Tafelwasser

Herkunft:
Tafelwasser ist in vielen Fällen eine Mischung, bei der Mineralwasser – manchmal auch Quellwasser – mit aufbereitetem Leitungswasser kombiniert wird.

Mineralstoffgehalt:

  • Der Mineralstoffgehalt ist oft variabler und liegt in der Regel unter dem von Mineralwasser.
  • Die Zusammensetzung kann angepasst werden, um ein einheitliches Produkt zu erzielen.

Besonderheiten:

  • Wird häufig in der Gastronomie oder als Tischwasser angeboten.
  • Zusatzstoffe (wie Kohlensäure) können unter strengen Vorgaben hinzugefügt werden.

Gesetzliche Regelungen:
Tafelwasser unterliegt einer eigenen Verordnung, die sich insbesondere auf die Zusammensetzung und die Zulassung von Zusatzstoffen bezieht.


4. Heilwasser

Herkunft:
Heilwasser stammt aus speziellen Quellen, die von Natur aus eine bestimmte, therapeutisch relevante Mineralstoffzusammensetzung aufweisen.

Mineralstoffgehalt:

  • Besondere Zusammensetzung: Häufig in einer Konzentration vorhanden, die heilkundlich wirksam sein soll.
  • Es enthält oft Elemente, die positive Effekte auf bestimmte Gesundheitszustände haben können.

Besonderheiten:

  • Wird vor allem im Rahmen der Balneotherapie und anderer naturheilkundlicher Anwendungen eingesetzt.
  • Es muss wissenschaftlich nachgewiesen sein, dass die spezifischen Inhaltsstoffe zu einer gesundheitsfördernden Wirkung führen.

Gesetzliche Regelungen:
Die Nutzung und Kennzeichnung von Heilwasser wird durch die Heilwässerverordnung geregelt.


5. Leitungswasser

Herkunft:
Leitungswasser stammt aus der öffentlichen Wasserversorgung. Es wird aus Grundwasser, Oberflächenwasser oder Quellen gewonnen und umfassend aufbereitet.

Mineralstoffgehalt:

  • Regional sehr unterschiedlich.
  • Die Zusammensetzung variiert je nach geologischen Gegebenheiten und der Wasseraufbereitung.
  • Es muss jedoch die strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen.

Besonderheiten:

  • Steht für die tägliche Trinkwasserversorgung zur Verfügung.
  • Wird regelmäßig kontrolliert und ist hygienisch aufbereitet.
  • Oft weniger Mineralien als Mineralwasser, kann aber je nach Region auch verhältnismäßig „hart“ sein.

Gesetzliche Regelungen:
Das Trinkwasser unterliegt der Trinkwasserverordnung, die höchste Qualitäts- und Hygienestandards garantiert.